Von der Redaktion Systemfehlr.de, auf Grundlage einer Mitteilung der Stadt Frankfurt am Main.
Eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main stärkt die Position der Stadt gegen nicht genehmigte Ferienwohnungen. Das Gericht wies den Eilantrag eines Immobilienunternehmens gegen eine Untersagungsverfügung der Bauaufsicht Frankfurt zurück. Die Verfügung bleibt damit bestehen.
Betroffen ist ein Aparthotel im Stadtteil Sachsenhausen mit 29 Wohneinheiten. Das Unternehmen hatte sie als sogenannte Serviced Apartments über verschiedene Online-Buchungsplattformen angeboten. Nach Angaben der Stadt entsprach diese Nutzung nicht der bestehenden baurechtlichen Genehmigung als Wohnraum.
Feriennutzung der 29 Einheiten bleibt untersagt
Die rechtskräftige Entscheidung beendet das Eilverfahren zugunsten der Stadt. Für sämtliche 29 Einheiten bleibt die von der Bauaufsicht beanstandete Nutzung als Ferienwohnungen untersagt. Der Beschluss betrifft damit unmittelbar den Betrieb des Aparthotels und nicht lediglich eine abstrakte Auslegung der Vorschriften.
Die Zurückweisung des Eilantrags bedeutet, dass sich das Immobilienunternehmen vorläufig nicht gegen den Vollzug der Untersagungsverfügung durchsetzen konnte. Weil die Entscheidung rechtskräftig ist, kann sie in diesem Eilverfahren nicht mehr angefochten werden.
Ob das Unternehmen eine andere Nutzung beantragen könnte und unter welchen Voraussetzungen diese genehmigungsfähig wäre, geht aus der Mitteilung der Stadt nicht hervor. Ebenso macht sie keine Angaben zu möglichen weiteren Verfahren. Bestätigt ist allein, dass die bestehende Untersagungsverfügung wirksam bleibt.
Zwei Genehmigungen für Ferienwohnungen erforderlich
Nach der Hessischen Bauordnung gilt der Wechsel von genehmigtem Wohnraum zur Ferienwohnung als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Zusätzlich ist in Frankfurt eine Genehmigung nach der im März 2018 beschlossenen Satzung über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken erforderlich.

Die beiden Anforderungen beruhen auf unterschiedlichen Prüfungen. Die Baugenehmigung betrifft die Frage, ob die beabsichtigte Nutzung einer Immobilie baurechtlich zulässig ist. Die Frankfurter Ferienwohnungssatzung soll zugleich verhindern, dass Wohnraum durch die Umwandlung in kurzzeitig vermietete Unterkünfte dem regulären Wohnungsmarkt entzogen wird. Eine Bezeichnung als „Serviced Apartment“ ersetzt diese Prüfungen nicht, wenn genehmigter Wohnraum tatsächlich als Ferienunterkunft genutzt wird.
Im Fall des Aparthotels beanstandete die Stadt die Abweichung von der genehmigten Wohnraumnutzung. Aus der Mitteilung lässt sich dagegen nicht ableiten, dass jede kurzfristige Vermietung automatisch unzulässig wäre. Entscheidend sind die konkrete Nutzung und das Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen.
Bedeutung für Eigentümer und Betreiber
Für Eigentümer und Betreiber genehmigten Wohnraums verdeutlicht der Fall, dass die Vermarktung über Buchungsplattformen bauaufsichtliche Folgen haben kann. Vor einer Nutzung als Ferienwohnung oder Serviced Apartment muss geklärt werden, ob sowohl die erforderliche Baugenehmigung als auch die Genehmigung nach der Frankfurter Satzung vorliegen.
Das Urteil schafft nach der vorliegenden Mitteilung keine pauschale Entscheidung über andere Objekte. Es bestätigt jedoch, dass Frankfurt eine nicht genehmigte Feriennutzung untersagen kann und dass eine solche Verfügung auch einen Betrieb mit zahlreichen Einheiten vollständig erfassen kann.
Internetangebote als Ausgangspunkt für Kontrollen
Auf das Aparthotel wurde die Bauaufsicht durch eigene Internetrecherchen aufmerksam. Frankfurt hatte bei der Behörde zwei zusätzliche Stellen eingerichtet, um Angebote auf Buchungsplattformen zu prüfen und Verstöße gegen die Ferienwohnungssatzung zu verfolgen.
Amtsleiterin Simone Zapke bezeichnete die Entscheidung als wichtiges Signal für den Schutz des Frankfurter Wohnraums. Die Bauaufsicht werde auch künftig gegen nicht genehmigte Ferienwohnungen vorgehen und die baurechtlichen Vorgaben konsequent durchsetzen. Damit müssen auch andere öffentlich angebotene Kurzzeitvermietungen mit einer Prüfung rechnen, wenn ihre Nutzung nicht den erteilten Genehmigungen entspricht.
Quelle: City of Frankfurt Press News
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Quellenprüfung Quellennachweis
Die Darstellung beruht auf der Mitteilung der Stadt Frankfurt zum rechtskräftig abgeschlossenen Eilverfahren.
- Gerichtsausgang und Rechtskraft wurden aus der städtischen Mitteilung übernommen.
- Zahl, Lage und angebotene Nutzung der betroffenen Einheiten wurden mit dem Quelltext abgeg...
- Die Genehmigungspflichten nach Bauordnung und Ferienwohnungssatzung wurden getrennt darges...
- Quelle
- Stadt Frankfurt am Main
- Umfang
- Frankfurt am Main
- Aktualisiert
- 2026-08-04 19:35
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