Buntes Treiben mit weißen Festzelten auf einer öffentlichen Veranstaltung unter strahlend blauem Himmel.

Für Events in Rostock sollen die Wege kürzer werden

Von der Redaktion Systemfehlr.de | 31. Juli 2026

Rostock will Tourismus und Veranstaltungsmanagement in einer gemeinsamen kommunalen Gesellschaft bündeln. Nach der am 30. Juli vorgelegten Planung sollen vier Gesellschaften zusammengeführt werden. Der operative Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen, hängt aber noch von der Zustimmung der Rostocker Bürgerschaft ab.

Vier Gesellschaften in einer gemeinsamen Struktur

Betroffen sind die Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH, die Großmarkt Rostock GmbH und die Museumspark Rostock GmbH. Sie sollen mit der inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events verschmolzen werden.

In der neuen Gesellschaft würden Tourismus, Destinationsmarketing, Veranstaltungsmanagement, Eventmarketing und touristischer Vertrieb zusammenlaufen. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock will damit parallele Strukturen abbauen, Zuständigkeiten bündeln und Entscheidungswege verkürzen.

Behördliche Aufgaben verbleiben in der Stadtverwaltung

Nicht alle Zuständigkeiten wechseln in die Gesellschaft. Hoheitliche Aufgaben wie die Kurabgabe, Sondernutzungen und die zentrale behördliche Veranstaltungskoordination sollen innerhalb der Stadtverwaltung gebündelt werden.

Für Events in Rostock sollen die Wege kürzer werden

Für Veranstalter entsteht damit eine Trennung zwischen wirtschaftlichen und touristischen Angeboten der gemeinsamen Gesellschaft sowie den behördlichen Verfahren der Verwaltung. Welche Anlaufstellen sich konkret ändern und wie der Übergang organisiert wird, geht aus der städtischen Mitteilung noch nicht hervor. Neue Leistungen für Einwohner oder Gäste wurden ebenfalls nicht angekündigt.

Einsparziel bis 2035 und ausstehende Entscheidung

Nach Berechnungen der Verwaltung sollen gemeinsame Prozesse und der Abbau von Doppelstrukturen bis 2035 jährliche Einsparungen von rund drei bis vier Millionen Euro ermöglichen. Der errechnete Zuschussbedarf soll dabei nicht steigen. Finanzsenator Chris von Wrycz Rekowski sieht darin auch einen Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts.

Die bestehenden Arbeitsverhältnisse sollen erhalten bleiben; Personal- und Betriebsvertretungen werden nach Angaben der Stadt beteiligt. Zunächst beraten die zuständigen Fachausschüsse über die Beschlussvorlage. Die abschließende Entscheidung der Bürgerschaft ist für den 2. September 2026 vorgesehen.

Quelle: Hanseatic and University City of Rostock News

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