Ab dem 1. August 2026 erhalten bestimmte Menschen in Bremen wieder Zugang zu den Integrationskursen des Bundes. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hebt den seit Februar geltenden Zulassungsstopp teilweise auf. Vorrang haben Geflüchtete aus der Ukraine sowie deutsche und andere EU-Staatsangehörige, deren Deutschkenntnisse für eine Erwerbstätigkeit nicht ausreichen.
Die Öffnung gilt allerdings nur im Rahmen der verfügbaren Kursplätze. Ein sofortiger Platz ist deshalb nicht garantiert. Geduldete, Asylbewerber und Menschen, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, bleiben weiterhin von den bundesfinanzierten Integrationskursen ausgeschlossen.
Von der Redaktion Systemfehlr.de | Stand: 31. Juli 2026
Ab 1. August endet der Zulassungsstopp nur teilweise
Das BAMF hatte die Zulassungen nach § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz im Februar ausgesetzt. Grundlage der nun beschlossenen Lockerung ist die sechste Änderungsverordnung zur Integrationskursverordnung vom 22. Juli 2026.
Der Bremer Senat hatte gemeinsam mit anderen Ländern über eine Bundesratsinitiative und weitere Gremien auf eine Rücknahme des Stopps gedrängt. Sozial- und Integrationssenatorin Dr. Claudia Schilling bezeichnet die Entscheidung als Teilerfolg. Deutschkenntnisse seien eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Ausbildung und Arbeit.
Diese Gruppen erhalten bei freien Plätzen Vorrang
Nach der neuen Regelung können insbesondere folgende Personen wieder zugelassen werden:
- Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz,
- deutsche Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse für eine Erwerbstätigkeit,
- Staatsangehörige anderer EU-Länder, deren Deutschkenntnisse für eine Erwerbstätigkeit nicht ausreichen.
Die genannten Gruppen werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten priorisiert. Die rechtliche Öffnung und die tatsächliche Verfügbarkeit eines Kursplatzes sind daher zwei getrennte Schritte.

Für die Kurssuche zählt die verfügbare Kapazität
Berechtigte können ab dem 1. August bei einem Anbieter von Integrationskursen nach einem freien Platz fragen und prüfen lassen, ob sie unter die wieder zugelassenen Gruppen fallen. Die Bremer Mitteilung nennt weder ein neues Anmeldeportal noch eine besondere Antragsfrist oder eine zentrale kommunale Vergabestelle.
Interessierte sollten bei der Anfrage deshalb deutlich angeben, auf welcher Grundlage sie zur priorisierten Gruppe gehören. Welche Nachweise im Einzelfall verlangt werden, geht aus der Mitteilung nicht hervor und muss direkt bei der zuständigen Kursstelle geklärt werden.
Bremen finanziert vier zusätzliche Deutschkurse
Um das Angebot vor Ort zu erweitern, erhöht die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration den Rahmenvertrag mit der Volkshochschule einmalig von rund 258.500 Euro auf 300.000 Euro. Das entspricht einer Aufstockung um 41.500 Euro.
Mit dem zusätzlichen Geld sollen vier Deutschkurse für Asylbewerber und Geflüchtete entstehen. Sie richten sich gezielt an Menschen, die trotz der Lockerung weiterhin keinen Zugang zu den Integrationskursen des Bundes erhalten. Die kommunal finanzierten Deutschkurse schließen damit einen Teil der Lücke, ändern aber nicht die Zulassungsregeln des BAMF.
Rund 30 Prozent bleiben weiterhin ausgeschlossen
Von der teilweisen Wiederöffnung profitieren nicht alle Menschen mit Bedarf an einem Sprachkurs. Geduldete, Asylbewerber sowie Personen, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, bleiben vom bundesweiten Kursangebot ausgeschlossen.
Bremen will sich auf Bundesebene weiter für zusätzliche berechtigte Gruppen und eine ausreichende Finanzierung der Integrationskurse einsetzen. Nach Angaben der Sozialsenatorin betrifft der fortbestehende Ausschluss im Land Bremen rund 30 Prozent der potenziellen Teilnehmenden.
Quelle: Free Hanseatic City of Bremen Press Releases
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Quellenprüfung Quellennachweis
Die Angaben wurden anhand der Mitteilung der Bremer Senatspressestelle zu den geänderten Zulassungsregeln und den zusätzlichen Kursen aufbereitet.
- Inkrafttreten der teilweisen Öffnung zum 1. August 2026 geprüft
- Priorisierte und weiterhin ausgeschlossene Personengruppen getrennt dargestellt
- Bremer Kursbudget und Zahl der zusätzlichen Deutschkurse abgeglichen
- Begrenzung der Zulassung auf verfügbare Kursplätze kenntlich gemacht
- Quelle
- Senatspressestelle der Freien Hansestadt Bremen
- Umfang
- Land Bremen
- Aktualisiert
- 2026-07-31 18:51
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