Die Bahngleise führen auf das berüchtigte Eingangstor des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau in Polen zu.

23. August 1939: Wie der Hitler-Stalin-Pakt Polen prägte

Am 23. August erinnert Europa an die Opfer totalitärer und autoritärer Regime. Das Datum verweist auf den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt von 1939: Er beseitigte ein wesentliches außenpolitisches Hindernis für Adolf Hitlers Angriff auf Polen und eröffnete Josef Stalin die Möglichkeit, sowjetische Herrschaft nach Westen auszudehnen. Bis heute wird darüber gestritten, wie beider Regime gedacht werden kann, ohne ihre Verbrechen gleichzusetzen oder die deutsche Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust zu relativieren.

In Moskau wurde über Osteuropa entschieden

Am Abend des 23. August 1939 empfing Stalin den deutschen Außenminister Joachim von Ribbentrop im Moskauer Kreml. Für die Sowjetunion unterzeichnete Außenminister Wjatscheslaw Molotow. Die öffentlich sichtbare Vereinbarung verpflichtete das Deutsche Reich und die Sowjetunion, einander nicht anzugreifen und in Konflikten neutral zu bleiben.

Das politische Bild war bemerkenswert: Zwei Regime, deren Ideologien einander als Feinde behandelten, fanden zu einer taktischen Verständigung. Hitler gewann Zeit und verringerte das Risiko, bei einem Angriff auf Polen sofort auch gegen die Sowjetunion kämpfen zu müssen. Stalin erhielt einen zeitweiligen Aufschub und neue machtpolitische Möglichkeiten in Osteuropa.

Die Unterschriften waren deshalb keine Annäherung auf Grundlage gemeinsamer Werte. Der Pakt war ein Zweckbündnis zweier Diktaturen, die eigene, teilweise unterschiedliche Ziele verfolgten. Seine unmittelbaren Folgen trafen vor allem Staaten und Bevölkerungen, die bei den Verhandlungen nicht beteiligt waren.

Vertrag und geheimes Zusatzprotokoll hatten verschiedene Funktionen

Der offiziell veröffentlichte Nichtangriffspakt und das geheime Zusatzprotokoll müssen voneinander unterschieden werden. Die Encyclopaedia Britannica datiert den Vertragsabschluss auf den 23. August 1939 und beschreibt das Zusatzprotokoll als Regelung deutscher und sowjetischer Interessensphären in Osteuropa.

Der öffentliche Vertrag enthielt diplomatische Verpflichtungen zur gegenseitigen Neutralität. Das geheime Protokoll ging wesentlich weiter: Deutschland und die Sowjetunion ordneten Gebiete zwischen Ostsee und Schwarzem Meer ihren jeweiligen Einflusssphären zu. Betroffen waren unter anderem Polen, Finnland, Estland, Lettland und Litauen; außerdem meldete Moskau Interesse an Bessarabien an.

Für Polen bedeutete die Vereinbarung, dass beide Mächte eine territoriale Neuordnung auf seine Kosten einkalkulierten. Die genaue Abgrenzung wurde nach Beginn des Krieges nochmals verändert. Entscheidend ist jedoch: Das Protokoll war keine unverbindliche Gedankenskizze. Die späteren Besetzungen, Annexionen und Grenzverschiebungen machten seine machtpolitische Funktion sichtbar.

Vom Pakt zum Krieg: die entscheidenden Daten

  • 23. August 1939: Deutschland und die Sowjetunion schließen den Nichtangriffspakt samt geheimem Zusatzprotokoll.
  • 1. September 1939: Die Wehrmacht greift Polen an. Damit beginnt der Zweite Weltkrieg in Europa.
  • 17. September 1939: Die Rote Armee marschiert von Osten in Polen ein, während der polnische Staat bereits gegen den deutschen Angriff kämpft.
  • 28. September 1939: Berlin und Moskau regeln ihre Besatzungs- und Interessensgebiete im deutsch-sowjetischen Grenz- und Freundschaftsvertrag neu.
  • 1940: Die Sowjetunion gliedert Estland, Lettland und Litauen ein; Bessarabien und die Nordbukowina werden Rumänien abgenommen.
  • 22. Juni 1941: Deutschland bricht den Pakt mit dem Angriff auf die Sowjetunion.

Diese Abfolge zeigt, warum der 23. August nicht isoliert betrachtet werden kann. Der Vertrag war noch kein Kriegsausbruch, schuf aber die diplomatischen Voraussetzungen für die unmittelbar folgende Gewalt. Das geheime Protokoll wiederum verband diese Verständigung mit konkreten territorialen Ansprüchen.

Polen geriet unter zwei Besatzungsregime

Der deutsche Angriff vom 1. September war ein von der nationalsozialistischen Führung geplanter Eroberungs- und Vernichtungskrieg. Die Besatzungspolitik zielte auf Unterwerfung, Vertreibung und Ermordung. Polnische Eliten wurden verfolgt, Millionen Menschen zur Zwangsarbeit verschleppt und jüdische Bürger entrechtet, in Ghettos eingesperrt und im Holocaust ermordet. Das besetzte Polen wurde zu einem zentralen Schauplatz der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik.

Der sowjetische Einmarsch am 17. September brachte den Menschen im Osten Polens keine Befreiung. Die Sowjetunion annektierte die besetzten Gebiete, setzte Verhaftungen und Deportationen durch und verfolgte tatsächliche oder vermeintliche Gegner. Zu den bekanntesten Verbrechen gehört die Ermordung Tausender polnischer Offiziere und anderer Gefangener im Frühjahr 1940, die mit dem Namen Katyn verbunden ist.

23. August 1939: Wie der Hitler-Stalin-Pakt Polen prägte

Beide Besatzungen erzeugten Terror, Entrechtung und langfristige Verluste. Daraus folgt jedoch keine historische Identität der Regime. Ziele, Ideologien, zeitliche Entwicklung und Dimensionen ihrer Verbrechen müssen jeweils konkret untersucht werden. Insbesondere dürfen der nationalsozialistische Rassen- und Vernichtungskrieg sowie die systematische Ermordung der europäischen Juden nicht in einer abstrakten Formel über zwei gleichartige Diktaturen verschwinden.

Warum der 23. August ein europäischer Gedenktag ist

In vielen mittel- und osteuropäischen Staaten ist die Erinnerung an 1939 eng mit mehrfachen Besatzungserfahrungen verbunden. Auf nationalsozialistische Herrschaft folgten dort häufig Jahrzehnte sowjetischer Dominanz oder kommunistischer Diktatur. Diese Erfahrungen prägen Familiengeschichten, nationale Gedenktage und politische Debatten bis in die Gegenwart.

Das Europäische Parlament ordnete den 23. August in seiner Entschließung vom 19. September 2019 ausdrücklich in die europäische Erinnerung an die Opfer totalitärer und autoritärer Regime ein. Der Gedenktag soll Erfahrungen sichtbar machen, die in einem ausschließlich westeuropäischen Blick auf das 20. Jahrhundert leicht an den Rand geraten.

Für Deutschland stellt sich eine doppelte Aufgabe. An erster Stelle steht die Verantwortung für die nationalsozialistische Aggression, den Vernichtungskrieg und den Holocaust. Daneben gehört die Geschichte sowjetischer Besatzung, Deportation und politischer Repression zur europäischen Erinnerung. Beides lässt sich benennen, ohne deutsche Täterschaft abzuschwächen oder unterschiedliche Verbrechen miteinander zu verrechnen.

Geschichtspolitik entscheidet, was hervorgehoben wird

Der Hitler-Stalin-Pakt wird heute nicht nur historisch erforscht, sondern auch politisch gedeutet. Regierungen können Erinnerung nutzen, um eigene Opfererfahrungen hervorzuheben, gegnerische Staaten zu delegitimieren oder unbequeme Aspekte der nationalen Geschichte auszublenden. Besonders problematisch wird es, wenn der Pakt als Beweis für eine vollständige Gleichheit von Nationalsozialismus und Stalinismus behandelt wird.

Ebenso verkürzend wäre es, das Zusatzprotokoll lediglich als defensiven Zeitgewinn Stalins darzustellen. Eine solche Sicht unterschätzt die sowjetische Beteiligung an territorialer Aufteilung, Annexion und Repression. Historische Präzision verlangt deshalb, Motive und Verantwortlichkeiten getrennt zu benennen:

  • Deutschland begann am 1. September 1939 den Krieg gegen Polen und weitete ihn zu einem europäischen Eroberungs- und Vernichtungskrieg aus.
  • Die Sowjetunion beteiligte sich ab dem 17. September an der Zerschlagung des polnischen Staates und setzte in ihrem Herrschaftsgebiet eigene Gewalt- und Sowjetisierungsmaßnahmen durch.
  • Der Holocaust war ein spezifisches, von NS-Deutschland organisiertes Menschheitsverbrechen und darf durch pauschale Gleichsetzungen nicht relativiert werden.
  • Opfer sowjetischer Besatzung und Repression verdienen eine eigenständige, konkrete Erinnerung.

Der nächste feste Bezugspunkt ist der 23. August 2027. An diesem europäischen Gedenktag lässt sich erneut prüfen, ob Gedenkreden und Ausstellungen die unterschiedlichen Gewaltgeschichten präzise darstellen – und ob Polen und andere betroffene Gesellschaften als historische Akteure und Opfer sichtbar bleiben.

Von der Redaktion Systemfehlr.de. Historischer Stand: 23. August 2026. Grundlage sind die Darstellung der Encyclopaedia Britannica zum Vertrag und die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. September 2019.

Quelle: Encyclopaedia Britannica

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