Wer in Erlangen eine Zweitwohnung unterhält, könnte künftig 16 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete als Steuer zahlen. Der Stadtrat Erlangen hat die Einführung zum 1. Januar 2027 beschlossen. Doch die 12.108 Menschen, die zuletzt mit einem Zweit- oder weiteren Nebenwohnsitz gemeldet waren, sind nicht automatisch ebenso viele Steuerpflichtige.
Redaktion Systemfehlr.de · Stand: 31. Juli 2026 · Quelle: Stadt Erlangen
Der Beschluss gilt ab Januar 2027
Die Zweitwohnungsteuer ist Teil des Haushaltskonsolidierungskonzepts der Stadt Erlangen. Die entsprechende Satzung wurde in der Juli-Sitzung des Stadtrats beschlossen; die Vorlage trägt das Datum 30. Juli 2026.
Die Abgabe wird als Jahressteuer erhoben. Maßgeblich ist damit nicht eine monatliche Einzelzahlung, sondern der Mietaufwand für das gesamte Jahr. Die ersten Steuerfälle entstehen nach der städtischen Mitteilung ab 2027.
| Kennzahl | Beschlossener oder gemeldeter Wert |
|---|---|
| Beginn der Steuer | 1. Januar 2027 |
| Steuersatz | 16 Prozent |
| Bemessungsgrundlage | jährliche Nettokaltmiete |
| Gemeldete Zweit- und weitere Nebenwohnsitze | 12.108 Personen |
| Erwartete Bruttoeinnahmen | rund 1 Million Euro jährlich |
| Personal- und Arbeitsplatzkosten | rund 185.000 Euro jährlich |
12.108 Meldungen bedeuten nicht 12.108 Steuerfälle
Zum 30. April 2026 waren in Erlangen 12.108 Personen mit einem Zweit- oder weiteren Nebenwohnsitz registriert. Diese Zahl beschreibt den Meldestand, nicht die Zahl der künftig ausgestellten Steuerbescheide.

Ein Teil der Wohnungen fällt aufgrund vorgesehener Ausnahmen nicht unter die Steuer. Zudem rechnet die Stadt damit, dass manche Betroffene ihren Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz umwandeln könnten. Wie viele Personen am Ende tatsächlich zahlen müssen, lässt sich deshalb aus der Meldestatistik allein nicht ableiten.
Die Nettokaltmiete bestimmt die Steuerhöhe
Berechnet wird die Zweitwohnungsteuer mit 16 Prozent des jährlichen Mietaufwands. Als Grundlage nennt die Stadt ausdrücklich die Nettokaltmiete. Die Mitteilung enthält keine individuellen Rechenbeispiele und erläutert auch noch nicht, wie besondere Wohn- oder Nutzungsverhältnisse bewertet werden.
Für Betroffene ist daher vor allem die im Mietverhältnis vereinbarte Nettokaltmiete relevant. Sie sollten diese nicht mit der Warmmiete einschließlich Betriebs- und Heizkosten verwechseln. Verbindlich bleibt im Einzelfall die Anwendung der beschlossenen Zweitwohnungsteuersatzung.
Soziale und berufliche Ausnahmen begrenzen den Kreis
Nicht besteuert werden sollen unter anderem bestimmte Wohnungen in sozialen und therapeutischen Einrichtungen. Eine weitere Ausnahme betrifft beruflich bedingte Zweitwohnsitze von Ehepaaren sowie eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, sofern sie nicht dauernd getrennt leben.

Auch Menschen mit geringem Einkommen können nach dem Bayerischen Kommunalabgabengesetz von der Steuer befreit werden. Nach Einschätzung der Stadt dürfte dies insbesondere viele Studierende betreffen. Ein Studierendenstatus allein wird in der Mitteilung jedoch nicht als automatische Befreiung genannt; ausschlaggebend ist die jeweils anwendbare Einkommensregelung.
Eine Million Euro sind eine Brutto-Prognose
Die Stadt Erlangen erwartet auf Basis einer Modellrechnung rund eine Million Euro Bruttoeinnahmen pro Jahr. Dem stehen jährliche Personal- und Arbeitsplatzkosten von etwa 185.000 Euro gegenüber. Der einfache rechnerische Abstand beträgt damit rund 815.000 Euro, ist aber keine garantierte Netto-Prognose.
Unbekannt sind bislang sowohl die Zahl der steuerbefreiten Personen als auch mögliche Veränderungen bei den Nebenwohnsitzen. Die Stadt begründet die neue Einnahmequelle damit, dass Menschen mit Nebenwohnsitz die kommunale Infrastruktur nutzen, aber nicht im gleichen Umfang wie Einwohner mit Hauptwohnsitz zur Finanzierung kommunaler Leistungen beitragen. Mehr als 100 bayerische Kommunen erheben nach ihren Angaben bereits eine entsprechende Steuer, darunter Nürnberg, Fürth, Augsburg und Ingolstadt.
Betroffene sollten Meldestatus und Befreiung prüfen
Personen mit Nebenwohnsitz sollten zunächst kontrollieren, ob ihre Meldedaten noch der tatsächlichen Wohnsituation entsprechen. Ebenso relevant sind die jährliche Nettokaltmiete und die Frage, ob eine soziale, einkommensabhängige oder berufliche Ausnahme greifen könnte.
Konkrete Erklärungsfristen, Formulare und Einzelheiten des späteren Verfahrens nennt die Mitteilung vom 31. Juli 2026 noch nicht. Zuständig ist die Abteilung Gemeindesteuern der Stadt Erlangen, erreichbar unter steuern@stadt.erlangen.de sowie telefonisch unter 09131 86-2357 oder 09131 86-2677. Die Auswirkungen der Steuer sollen nach drei bis fünf Jahren ausgewertet werden.
Quelle: City of Erlangen News
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Quellenprüfung Quellennachweis
Die Darstellung stützt sich auf die Mitteilung der Stadt Erlangen vom 31. Juli 2026 und trennt beschlossene Werte von noch unsicheren Prognosen.
- Starttermin und Steuersatz wurden mit der städtischen Mitteilung abgeglichen.
- Die Bemessungsgrundlage wurde als jährliche Nettokaltmiete ausgewiesen.
- Genannte Befreiungen wurden ohne Erweiterung auf nicht belegte Personengruppen übernommen.
- Einnahmeprognose und Verwaltungskosten wurden als getrennte Größen dargestellt.
- Quelle
- Stadt Erlangen
- Umfang
- Erlangen
- Aktualisiert
- 2026-07-31 18:58
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