Beschäftigte haben bei großer Hitze keinen automatischen Anspruch auf „Hitzefrei“. Arbeitgeber müssen die Belastung jedoch beurteilen und abhängig von der gemessenen Raumtemperatur Schutzmaßnahmen ergreifen. Ab 30 Grad Celsius sind wirksame Maßnahmen erforderlich; Räume mit mehr als 35 Grad Celsius sind ohne besonderen Schutz grundsätzlich nicht als Arbeitsräume geeignet.
Von der Redaktion Systemfehlr.de · Stand: 14. August 2026
Was die Temperaturstufen für den Betrieb bedeuten
Maßgeblich ist die Lufttemperatur im Arbeitsraum. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beschreibt ein abgestuftes Vorgehen.
| Temperaturstufe | Betriebliche Konsequenz |
|---|---|
| Über 26 Grad | Der Arbeitgeber soll geeignete zusätzliche Maßnahmen ergreifen, besonders wenn die Außenluft ebenfalls wärmer als 26 Grad ist. |
| Über 30 Grad | Der Arbeitgeber muss wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Wärmebelastung treffen. |
| Über 35 Grad | Der Raum ist ohne besondere technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht als Arbeitsraum geeignet. |
Die Schwellen bedeuten nicht, dass Beschäftigte bei 26 oder 30 Grad sofort nach Hause gehen dürfen. Welche Maßnahmen erforderlich und angemessen sind, hängt unter anderem von Tätigkeit, körperlicher Belastung, Sonneneinstrahlung, Arbeitskleidung und individuellen Gesundheitsrisiken ab.
Diese Hitzeschutzmaßnahmen kommen infrage
Arbeitgeber können technische und organisatorische Lösungen kombinieren. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen bei Temperaturen oberhalb von 30 Grad tatsächlich wirken.

- Jalousien oder außenliegenden Sonnenschutz frühzeitig schließen
- Räume während kühler Morgen- oder Nachtstunden lüften
- Ventilatoren oder geeignete Kühltechnik einsetzen
- Arbeitsbeginn, Pausen oder Arbeitszeiten in kühlere Stunden verlegen
- Bekleidungsregeln lockern, soweit Sicherheit und Hygiene dies erlauben
- geeignete Getränke, insbesondere Trinkwasser, bereitstellen
- zusätzliche Pausen oder einen Wechsel in kühlere Bereiche ermöglichen
Bei besonders gefährdeten Personen kann eine individuelle Beurteilung nötig sein. Das betrifft beispielsweise Schwangere, ältere Beschäftigte oder Menschen mit Vorerkrankungen. Die ASR konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzes, ersetzt aber nicht die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.
Was Beschäftigte bei belastender Hitze tun können
Beschäftigte sollten eine hohe Raumtemperatur dokumentieren und Vorgesetzte oder die zuständige Arbeitsschutzstelle informieren. Bleibt eine erkennbare Belastung bestehen, können Betriebsrat, Personalrat, Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit einbezogen werden. Eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes ist dagegen regelmäßig keine sichere rechtliche Lösung.
Bei Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, ungewöhnlicher Erschöpfung oder Kreislaufproblemen sollte die Arbeit unterbrochen und Hilfe geholt werden. Vor Arbeitswegen und Außeneinsätzen empfiehlt sich außerdem ein Blick auf die regionalen Wetter- und Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes. Für Arbeiten im Freien sind zusätzlich Sonnenschutz, Trinkpausen und angepasste Einsatzzeiten wichtig.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Offizielle Grundlagen
Die Temperaturstufen beruhen auf der ASR A3.5; regionale Warnlagen veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst.
- Temperaturschwellen von 26, 30 und 35 Grad mit der ASR A3.5 abgeglichen
- Unterschied zwischen empfohlenen und erforderlichen Maßnahmen berücksichtigt
- Amtliche Warnseite des Deutschen Wetterdienstes verlinkt
- Quelle
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-14 13:39
Quellenprüfung
Melden Sie ein Vertrauensproblem
Senden Sie ein klares Signal an die Community-Moderation, wenn die Quelle, die Fakten oder der Kontext überprüft werden müssen.
Kommentare