Schild der Passkontrolle an einem europäischen Flughafen für Reisende aus der EU.

EES an Außengrenzen: Das ändert sich für deutsche Reisende

Deutsche Staatsangehörige werden bei der eigenen Ein- oder Ausreise grundsätzlich nicht im Entry/Exit System (EES) registriert. Trotzdem können sich Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen verändern: Mitreisende aus Drittstaaten müssen je nach Aufenthaltsstatus zusätzliche Erfassungsschritte durchlaufen, und während der schrittweisen Einführung sind längere Abläufe möglich.

Für wen das EES gilt – und für wen nicht

Das EES erfasst Ein- und Ausreisen bestimmter Drittstaatsangehöriger bei Kurzaufenthalten im Schengen-Raum elektronisch. Dazu gehören grundsätzlich visumpflichtige und visumfreie Besucher, die für einen begrenzten Aufenthalt einreisen.

Dabei verarbeitet das System unter anderem Angaben aus dem Reisedokument sowie Einreise-, Ausreise- und biometrische Daten. Es ersetzt schrittweise das manuelle Abstempeln der Pässe dieser Reisenden.

Für Reisegruppen aus Deutschland ist die Unterscheidung entscheidend:

EES an Außengrenzen: Das ändert sich für deutsche Reisende
  • Deutsche und andere EU-Staatsangehörige werden grundsätzlich nicht im EES registriert.
  • Drittstaatsangehörige mit einem einschlägigen Aufenthaltstitel oder einer Aufenthaltskarte sind grundsätzlich vom EES ausgenommen, müssen ihren Status aber belegen können.
  • Visumfreie oder visumpflichtige Kurzzeitbesucher aus Drittstaaten können erfasst werden.

Maßgeblich sind das vorgelegte Reisedokument und der individuelle Aufenthaltsstatus. Eine gemeinsame Buchung oder ein deutscher Wohnsitz allein entscheidet nicht darüber, ob das EES gilt.

So kann sich die Kontrolle an der Außengrenze verändern

Betroffene Reisende müssen bei der ersten Erfassung mit zusätzlichen Schritten rechnen. Dazu können die Aufnahme eines Gesichtsbildes und von Fingerabdrücken sowie die elektronische Speicherung der Reisedaten gehören. Bei späteren Grenzübertritten werden die vorhandenen Angaben überprüft.

Auch deutsche Mitreisende können indirekt betroffen sein. Familien oder Gruppen werden möglicherweise unterschiedlich abgefertigt; an Flughäfen, Fährterminals und Straßenübergängen können sich Wege und Warteschlangen ändern. Eine verlässliche pauschale Wartezeit lässt sich daraus nicht ableiten, da Auslastung, Grenzübergang und Einführungsphase variieren.

EES an Außengrenzen: Das ändert sich für deutsche Reisende

Diese Unterlagen sollten vor der Reise geprüft werden

Vor der Abfahrt empfiehlt sich ein kurzer Statuscheck für jede Person:

  1. Staatsangehörigkeit und Gültigkeit des Reisepasses oder Personalausweises prüfen.
  2. Aufenthaltstitel oder Aufenthaltskarte im Original mitnehmen, wenn eine Ausnahme davon abhängt.
  3. Bei Drittstaatsangehörigen klären, ob ein Visum erforderlich ist und welche Kurzaufenthaltsregeln gelten.
  4. Hinweise des Flughafens, Fährunternehmens, Reiseveranstalters oder konkreten Grenzübergangs beachten.
  5. Für Umstiege prüfen, ob dabei eine Schengen-Außengrenze überschritten wird.

Die Europäische Union erläutert den betroffenen Personenkreis auf ihrer EES-Reiseseite. Die Europäische Kommission beschreibt ergänzend Zweck und Funktionsweise des Systems. Kurz vor Reisebeginn bleiben die Hinweise des Beförderers und des tatsächlich genutzten Grenzübergangs der wichtigste praktische Check.

Quelle: Europäische Union

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