Ein Wahlzettel für die Bundestagswahl mit den zwei Stimmen zur Stimmabgabe in Bonn.

Bundestagswahl 2017: Warum die Regierung erst Monate später stand

Am 24. September 2017 wählte Deutschland einen neuen Bundestag. Das Ergebnis legte fest, wie viele Sitze die Parteien erhielten – aber noch nicht, wer regieren würde. Zwei rechnerisch mehrheitsfähige Bündnisse standen im Mittelpunkt. Nach gescheiterten Gesprächen zwischen Union, FDP und Grünen dauerte es bis März 2018, ehe eine neue Bundesregierung gebildet war.

Von der Redaktion Systemfehlr.de · Stand: 24. September 2026

709 Sitze – und eine Mehrheit ab 355

Nach dem amtlichen Ergebnis der Bundeswahlleiterin umfasste der neu gewählte Bundestag 709 Sitze. Die CDU erhielt 200 Mandate, die CSU 46. Gemeinsam verfügten die Unionsparteien damit über 246 Sitze. Auf die SPD entfielen 153, auf die AfD 94, auf die FDP 80, auf Die Linke 69 und auf Bündnis 90/Die Grünen 67 Sitze.

Für eine Mehrheit aller Mitglieder waren mindestens 355 Stimmen nötig. CDU und CSU waren zusammen die größte Fraktion, verfehlten diese Schwelle aber deutlich. Auch mit der FDP allein kamen sie nur auf 326 Sitze; mit den Grünen allein auf 313. Das Wahlergebnis machte Gespräche zwischen mehreren Parteien erforderlich, sofern eine Regierung mit eigener parlamentarischer Mehrheit entstehen sollte.

Die Sitzrechnung zeigt zugleich, weshalb zwei Bündnisse besonders wichtig wurden: CDU, CSU, FDP und Grüne verfügten gemeinsam über 393 Mandate. CDU, CSU und SPD kamen auf 399. Beide Zusammensetzungen konnten eine Mehrheit tragen. Ob die beteiligten Parteien tatsächlich gemeinsam regieren wollten und ein Programm vereinbaren konnten, ließ sich aus den Zahlen allein nicht ablesen.

Weshalb das Ergebnis noch keinen Kanzler bestimmte

Bei einer Bundestagswahl stimmen die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung des Parlaments ab. Sie wählen den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin nicht unmittelbar. Nach Artikel 63 des Grundgesetzes schlägt der Bundespräsident dem Bundestag eine Person zur Wahl vor. Für die Wahl im ersten Durchgang braucht diese Person die Stimmen der Mehrheit aller Bundestagsmitglieder.

Eine Partei kann zwar die meisten Sitze gewinnen und trotzdem auf Partner angewiesen sein. Koalitionsverhandlungen sollen klären, ob diese Partner gemeinsame politische Vorhaben, Zuständigkeiten und eine verlässliche Zusammenarbeit vereinbaren können. Eine rechnerische Mehrheit ist dafür die Voraussetzung, aber noch keine Zusage der beteiligten Parteien.

Das gilt auch umgekehrt: Wenn eine Gesprächsrunde scheitert, verschwindet ihre rechnerische Mehrheit nicht. Politisch kann sie dennoch vorerst unbrauchbar sein, weil die Parteien keine gemeinsame Grundlage gefunden haben. Genau dieser Unterschied zwischen möglichen Mehrheiten und einer tatsächlich vereinbarten Regierung prägte die Monate nach der Wahl 2017.

Bundestagswahl 2017: Warum die Regierung erst Monate später stand

Wie die Jamaika-Sondierungen scheiterten

Nach der Wahl erklärte die SPD zunächst, nicht erneut mit CDU und CSU regieren zu wollen. Damit rückten Gespräche der Union mit FDP und Grünen in den Vordergrund. Die Farben der beteiligten Parteien führten zur Bezeichnung „Jamaika“. Mit zusammen 393 Sitzen hätte dieses Bündnis eine Mehrheit im Bundestag gehabt.

Zunächst sondierten die Parteien, ob förmliche Koalitionsverhandlungen Aussicht auf Erfolg hätten. Dabei ging es um politische Streitfragen und um die grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Im November 2017 beendete die FDP die Sondierungen. Ein Koalitionsvertrag zwischen den vier Parteien kam nicht zustande.

Damit war keine neue Regierung vereinbart, obwohl das Parlament längst gewählt war. Die Parteien mussten andere Wege ausloten. Die Entwicklung verdeutlicht die Funktion von Sondierungen: Sie prüfen, ob aus einer Mehrheit auf dem Papier eine Regierung werden kann, die bei wichtigen Entscheidungen zusammenhält.

Der Weg zur erneuten Koalition von Union und SPD

Nach dem Ende der Jamaika-Sondierungen wurden Gespräche zwischen CDU, CSU und SPD wieder relevant. Auch dieses Bündnis hatte mit 399 Sitzen eine Mehrheit. Die anfängliche Absage der SPD zeigte allerdings, dass eine solche Zahl allein keine Koalition zustande bringt. Erst weitere Gespräche, Verhandlungen und Entscheidungen innerhalb der Parteien eröffneten den Weg zu einer erneuten Zusammenarbeit.

Am 14. März 2018 wählte der Bundestag Angela Merkel erneut zur Bundeskanzlerin. Zwischen Wahltag und Kanzlerwahl lagen damit fast sechs Monate. Der Zeitraum war eine Folge der politischen Suche nach einer tragfähigen Mehrheit; das amtliche Wahlergebnis selbst änderte sich dadurch nicht.

Wer die Wahl von 2017 heute einordnet, sollte deshalb zwei Fragen auseinanderhalten: Welche Bündnisse hätten genügend Sitze gehabt? Und welche Parteien waren bereit, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen? Die erste Frage beantwortet die Sitzverteilung. Über die zweite entscheiden Gespräche, Vereinbarungen und schließlich die Wahl im Bundestag. Gerade diese Schritte erklären, warum am Wahlabend noch nicht feststand, welche Regierung aus dem Ergebnis hervorgehen würde.

Quelle: Die Bundeswahlleiterin

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